Zum Allgemeinen Zivilrecht gehören folgende Rechtsbereiche, wobei diese Aufzählung nicht abschließend sein kann – rufen Sie mich gegebenenfalls an, falls Sie sich nicht sicher sind, welcher Sachbearbeiter in meinem Hause für Ihren Fall der geeignete ist.
Kaufverträge
Vertragsschlüsse
Mangelrechte bei Fehlern der Übergebenen Ware
auch Versendungskauf via Internet/Homeshopping/Telefonischer Bestellung
Rückabwicklung von Verträgen
Anfechtungen von Verträgen wegen Irrtum oder bei arglistischer Täuschung
Wegfall von Geschäftsgrundlagen
Sittenwidriger Verträge
Überprüfung von AGBs auf intransparente Klauseln
Widerrufsrechte samt Haustürgeschäften
Vereinsrecht
Wirksamkeit von Handlungen des Vorstandes
Haftungsrisiken von Vorständen
Wirksamkeit von Vereinsbeschlüssen
Wirksamkeit von Satzungen
Willenserklärungen und Vertretungsmacht
Anfechtungen
Minderjährigkeit und Genehmigung
Vertreter ohne Vertretungsmacht
Verjährungsrecht
Verzug
Schadensersatz
Mietrecht
Vertretung von Mietern, Vermietern und Hausverwaltungen
einschließlich Mängel der Mietsache
Mietminderung
Räumungsklagen
Zahlungsklagen
Betriebskostenstreit
Mieterhöhungen
WEG – Wohnungseigentumsachen
Vertretung von Eigentümern, der Wohnungseigentümergemeinschaft und Hausverwaltungen
Wohngeld
Anfechtung und Durchsetzung von Beschlüssen der WEG
Darlehen
Streitigkeiten wegen Darlehen
Pachtrecht
Dienst- und Werkvertrag
Reiserecht
Unerlaubte Handlungen
insbesondere Körperverletzungen, Unfälle etc.
Nachbarstreitigkeiten
Grenzstreitigkeiten
Überbau
Immissionen
Sachenrecht
Besitzstreite
Grundschulden und Hypotheken
Grundstückskäufe
Beratung bei notariellen Verträgen
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